.Anwalt Erbrecht

Dr. Friedrich W. Roggan
Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt der zugleich auch NOTAR ist,übt nicht einen sondern zwei sehr unterschiedliche Berufe aus. Die Ausbildung ist zunächst die gleiche,der Beruf hingegen ist ein völlig anderer.
Im ersten Gespräch wird es meist zuerst darum gehen zu klären, ob es sich um eine An­gelegenheit für den Rechtsanwalt oder den Notar handelt.
Ich übe beide Berufe aus.

Geht es darum, Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche gegen andere Beteiligte außerge­richtlich oder gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren, ist der Anwalt der richtige Ad­ressat.

Geht es zu Lebzeiten um die Regelung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag steht die Beratung des Notars im Vordergrund um im Anschluss daran meist ein eigenhändiges oder notarielles Testament zu formulieren.

Im Todesfall ist es Sache des Notars, die Eröffnung von Testamenten zu vermitteln, Erb­scheinanträge zu beurkunden oder Nachlassverzeichnisse zu erstellen.

Geht es darum, den Nachlass zu regeln, vermittelt und beurkundet der Notar Erbauseinan­dersetzungsverträge, meist auch im Zusammenhang mit der Übertragung von Grundstü­cken auf einzelne Erben.

Gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Ihr Anliegen.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

Als Rechtsanwalt berate ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Vereinsbetreuung